Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 29.10.2003 | SG Kiel, 18.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03   

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https://dejure.org/2003,3610
OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03 (https://dejure.org/2003,3610)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.01.2003 - 5 U 13/03 (https://dejure.org/2003,3610)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 5 U 13/03 (https://dejure.org/2003,3610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verlustes des Arbeitsplatzes auf Grund falscher Verdächtigung und Verleumdung; Recht am Arbeitsplatz als "sonstiges Recht"; Kennzeichen eines absoluten Rechts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Straftat - Belastung eines Kollegen - Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund falscher Verdächtigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsplatzverlust aufgrund falscher Verdächtigung ? § 823 Abs.1 BGB schützt nicht das Recht am Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1673
  • MDR 2003, 457
  • NZA 2003, 438
  • NZA 2003, 439
  • DB 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96

    Schadensersatz nach Druckkündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03
    Davon ist das Bundesarbeitsgericht in einer späteren Entscheidung wieder abgerückt, hat die Frage letztlich aber offen gelassen (vgl. BAGE 89, 80-91 = AP Nr. 7 zu § 823 BGB = EzA-SD 1998, Nr. 18, 5 -8 = NJW 1999, 164 -166 = EzA § 823 BGB Nr. 9 = DB 1998, 2617 -2618 = AR-Blattei ES 1010.12 Nr. 6 = ZMV 1999, 47-48 = AiB 1999, 112-113 = BB 1999, 746 -747 = JZ 1999, 733 -735 = ArztR 1999, 242-247).
  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03
    Das Bundesarbeitsgericht hat zu der Frage zunächst gemeint (Urteil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT ), es spreche einiges dafür, dass das Recht des Arbeitnehmers auf den Arbeitsplatz ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB sei.
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.1.2003, 5 U 13/03: Schadensersatzanspruch gegen den Täter einer Verleumdung, in deren Folge eine arbeitsrechtliche Kündigung mit damit verbundenen Vermögensnachteilen erfolgte; RG, Urt. v. 6.4.1932, IX 306/31, RGZ 140, 392, 395: Anspruch gegen den Täter einer Beleidigung auf Ersatz des durch diese Tat entstandenen materiellen Schadens; siehe auch BGH, Urt. v. 3.2.1976, VI ZR 235/74, NJW 1976, 1143, 1145: Möglicher Anspruch gegen den Täter einer Nötigung auf Ersatz eines durch die Tat verursachten Gesundheitsschadens).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 8 Sa 1346/11

    Inanspruchnahme der GmbH-Geschäftsführer auf Zahlung von Arbeitsentgelt wegen

    Die Kammer schließt sich insoweit der weit überwiegend vertretenen Rechtsauffassung der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit an (etwa LAG Hessen, Urteil vom 14.11.2005 - 10 Sa 1580/04, juris Rdz. 36; LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.06.1996 - 12 Sa 21/95, n.v.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.2003 - 5 U 13/03, NZA 2003, 438; LG Frankfurt, Urteil vom 26.10.1999 - 2-26 O 166/98, NZA-RR 2000, 185, offen gelassen in BAG, Urteil vom 18.01.2007 - 8 AZR 234/06, NZA 2007, 1167).
  • LG Mainz, 05.01.2015 - 5 O 170/14
    Die berufliche Betätigung des Klägers als solche und das Recht am Arbeitsplatz sind deliktsrechtlich kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, so dass auch hieraus kein Schmerzensgeldanspruch abgeleitet werden kann (vgl.OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2003, 5 U 13/03 in: NJW 2003, 1673; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26. Oktober 1999 in: NJW-RR 2000, 831).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.10.2003 - 5 U 13/03   

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https://dejure.org/2003,61303
OLG Köln, 29.10.2003 - 5 U 13/03 (https://dejure.org/2003,61303)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2003 - 5 U 13/03 (https://dejure.org/2003,61303)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 5 U 13/03 (https://dejure.org/2003,61303)
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Rechtsprechung
   SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03   

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https://dejure.org/2005,67610
SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03 (https://dejure.org/2005,67610)
SG Kiel, Entscheidung vom 18.10.2005 - S 5 U 13/03 (https://dejure.org/2005,67610)
SG Kiel, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - S 5 U 13/03 (https://dejure.org/2005,67610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    5. April 2000 (a.a.O.) entschieden, dass maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit des elektronisch übermittelten Schriftsatzes nicht eine etwa beim Absender vorhandene Kopiervorlage oder eine nur im Textverarbeitungs-PC befindliche Datei, sondern allein die auf seine Veranlassung am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde sei.

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 28.83

    Bescheid - Fotokopie - Maschienenschriftlich - Klageschrift - Unwirksamkeit

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Dies führt dazu, dass in der Divergenzrüge zugleich eine Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zu sehen ist (vgl. Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13 m.w.N. sowie Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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